Verwaltung der Brückenbauten
Die gezielte Behebung auch von kleinen Schäden ist ausschlaggebend für die Lebensdauer von Brücken.
Um deren Zustand im Blick zu haben, werden von den Ämtern die „Überwachung“ und „Einfache Inspektion“ durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesen Kontrollen werden überprüft und in eine Datenbank eingegeben.
Des Weiteren werden für die Brücken mit einer Spannweite über 6 m, im Abstand von 10, 6 oder 3 Jahren Hauptprüfungen zur Gewinnung von objektiv vergleichbaren Ergebnissen, nach Standards des Betreibers und unter Berücksichtigung der Vorschriften des Abnahmeprüfers durchgeführt. Die Abstände und die Art der Kontrollen werden unter Anwendung einer spezifischen Norm auf Landesebene ausgeführt. Diese Leistungen werden von den internen Technikern und/oder durch externe Ingenieure durchgeführt.
Die gewonnenen Daten werden in die Software „BMS“ (Bridge Management System) übertragen. Diese hilft bei der Verwaltung der statischen Abnahmen und deren Erneuerung und ermöglicht Simulationenen der reellen Instandhaltungskosten der außerordentlichen Instandhaltung. Beide Datenbanken dienen zur Erstellung der jährlichen Prioritätenliste, welche die Basis für die Programmierung der Arbeiten darstellt. Es wird hervorgehoben, dass die Programmierung der Arbeiten und die Kosten der jeweiligen Eingriffe auch mit den Instandhaltungsarbeiten auf Brücken der Abteilung 10 verglichen werden.
Um rechtzeitig nach Überschwemmungen, welche eine Brücke beeinträchtigt haben könnten, eingreifen zu können oder um provisorische Umleitungen während dem Bau von neuen Brücken zu erstellen, hat sich der Straßendienst mit der Zeit mit einigen Bailey-Brücken ausgestattet. Zwei vollständige Abschnitte zu je 40 m sind im Falle einer Naturkatastrophe immer verfügbar, während fünf weitere Abschnitte mit unterschiedlichen Spannweiten zwischen zehn und 20 Meter aktuell an verschiedenen Orten installiert sind.
Laufende Beobachtung
Die laufende Beobachtung von Brücken hat folgende Ziele:
- Erhebung offensichtlicher Absenkungen, bzw. Erhebungen der Fahrbahn bzw. des Fahrbahnbelags;
- Sofortige Erhebung von Schäden an den Leitplanken, und unverzügliche Sicherheitsmaßnahmen mit Beschilderung oder New-Jersey;
- Erhebung und sofortige Entfernung von Fahrzeugteilen, Steinen, Schotter oder Öl;
- Erhebung und Entfernung von Teilen der Oberflächendehnfugen, welche lose oder abgebrochen sind, und auffüllen mit Kaltasphalt.
Frequenz: Täglich
Wer: Straßenmeister
Wie: Sichtprüfung vom Auto aus
Was: Fahrbahn, Leitplanken und alles vom Auto aus sichtbare
Schriftlicher Bericht: im Allgemeinen NEIN, bei Abweichungen JA
Nach außerordentlichen Wetterereignissen müssen auch die Unterseite der Brücke, das Bachbett und allfällige Fundamentfreilegungen beobachtet werden.
Überwachung
Die Überwachung der Brücken wird aus folgenden Gründen durchgeführt:
- Reinigung der Abflüsse;
- Reinigung der oberflächlichen Dehnfugen;
- Überprüfung des Vorhandenseins der Verschraubungen der Leitplanken und eventuelles hinzufügen fehlender Schrauben;
- Entfernung von Schutt im Bachbett;
- Entfernung von Materialablagerungen (entflammbares Material);
- Anzeigen von illegal abgelegtem Material;
- Lokalaugenschein im Herbst/Winter um ev. freigelegte Fundamente zu erkennen.
Frequenz: 3 Monate
Wer: Straßenmeister
Wie: Sichtprüfung, zu Fuß, ohne By-Bridge
Was: Fahrbahn, Leitplanken, Böschungen, Unterseite, Erosionen
Schriftlicher Bericht: im Allgemeinen NEIN, bei Abweichungen JA
Einfache Prüfung
Die Ziele der einfachen Prüfung sind:
- Den Straßenmeister ausbilden, ihm Verantwortung übertragen;
- Den Direktor der Zone informieren, ihm Verantwortung übertragen;
- Den zentralen Brückendienst informieren, ihm Verantwortung übertragen:
- konstante Ajourieren der Datenbank (Herabstufungen, Neubauten…)
- Lokalaugenscheine von besser ausgebildetem Personal aufgrund von schriftlicher Anmerkungen oder für Brücken mit hoher Punktezahl
- Wahlweise Eingriffe an einzelnen Defekten, auch an Brücken mit geringerer Punktezahl.
Frequenz: 2 Jahre oder nach besonderen Ereignissen
Wer: Straßenmeister und/oder Techniker
Wie: Sichtprüfung, zu Fuß, ohne By-Bridge
Was: Fahrbahn, Leitplanken, Böschungen,Unterseite, Erosionen
Schriftlicher Bericht: JA immer, numerische Check-Liste
Die einzelnen Punkte, welche in der Check-Liste angegeben werden, werden gewichtet und zusammengezählt und liefern dann eine repräsentative Punktezahl zum Instandhaltungszustand, welcher „IDG“ genannt wird.
Hauptprüfung
Ziel
- Von noch besser ausgebildeten und zertifizierten Technikern (Art. 6.2) ausgeführt, mit detaillierten Check-Listen, um realistischere und objektivere Punktezahlen zu erhalten. Diese sind die Basis für die mehrjährige Programmierung der Eingriffe
- An die komplexe Inspektion wird eine Belastungsprobe gekoppelt, welche dem Betreiber das Beibehalten der Befahrbarkeit (im Moment „T0“ bestimmt) bis zum Moment „Tn“ ermöglicht bis die nachfolgenden Inspektionen keine nennenswerte Verschlechterung des Erhaltungszustandes aufzeigen. Dies wird nur bei Brücken mit einer Spannweite >6m durchgeführt.
Frequenz:
- 3 Jahre für Brücken mit einer Spannweite von >20m;
- 6 Jahre für Brücken mit einer Spannweite von 10 bis 20m;
- 10 Jahre für Brücken mit einer Spannweite von 6 bis 10m.
Wer: Zertifizierte und qualifizierte Inspektoren
Wie: Sichtprüfung „Handnah“, zu Fuß, auch mit By-Bridge
Was: Das gesamte Bauwerk
Schriftlicher Bericht: JA immer, laut Handbuch CIAS und Eingabe der Daten das BMS „Bridge“
Der Straßendienst hat einen „Instandhaltungsplan“ erstellt und fortlaufend ajourniert. Dieser Plan wird den externen Projektanten übergeben. Das Ziel ist es, dass die Häufigkeit sowie die Art und Weise der Überprüfung und der Instandhaltung für alle standardmäßigen Bauwerke vereinheitlicht wird im Einklang mit der internen Brückennorm und der Risikobewertung des Straßendienstes.
Hier finden Sie die Pläne und gesetzlichen Bestimmungen:
Letzte Aktualisierung: 24/07/2025