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Instandhaltung

Das Land Südtirol ist laut Art. 14 der Straßenverkehrsordnung der Eigentümer der 1.309 km Landesstraßen und der Verwalter von 989 km Staatsstraßen.

Wir sorgen für die Sicherheit und die Garantie des Verkehrflusses durch:

  • Die ordentliche Instandhaltung der Straßen, des Straßenzubehörs und der Nebenanlagen und Kunstbauten (Brücken, Tunnels, Mauern), in erster Linie Winterdienst, Grünschnitt, Reinigung und Kontrolle der Fahrbahn und dessen Zubehör bzw. Kunstbauten.
  • Die außerordentliche Instandhaltung der Straßen, des Straßenzubehörs und der Nebenanlagen und Kunstbauten (Brücken Tunnels, Mauern). Diese betrifft alle jene Instandhaltungsmaßnahmen, welche eine Verbesserung des Bestandes nach sich ziehen, wie Asphaltierungsarbeiten, kleine Sicherheits- und Verbesserungsmaßnahmen, usw.
  • Die Überwachung der Effizienz der Straßen mitsamt Zubehör und Nebenanlagen.
  • Die Anbringung und Instandhaltung der vorgeschriebenen Verkehrszeichen und -einrichtungen.
  • Ebenso ist die Abteilung Straßendienst zuständig für die ordentliche Instandhaltung der konventionierten Gemeindestraßen (528 km).

Insgesamt handelt es sich um ein Straßennetz von 2.826 km.

Letzte Aktualisierung: 05/05/2025