Straßendomäne
Nach dem Artikel 822 des Zivilgesetzbuchs (ZGB) sind bestimmte unbewegliche Güter des Staates oder der Gebietskörperschaften angesichts ihrer Merkmale und ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit Bestandteil des öffentlichen Gutes und unterliegen somit einer besonderen Regelung bzw. einem besonderen Schutz. Zu diesen Gütern zählen Straßen und ihrer Straßenzubehör und –nebenanlagen; d.h. jene Teile der Straße, die als ständige Einrichtungen für den Betrieb der Straße bestimmt sind oder zum funktionalen Inventar der Straße gehören.
Die Straße ist ein öffentliches Gut. Nach Bau-, Erweiterungs-, Korrektur- und Wartungsarbeiten an Staats- und Provinzstraßen können Überreste entstehen, die nicht mehr Teil der Straße sind und daher entwidmet und in das verfügbare Vermögen der Provinz übertragen werden können, um an öffentliche oder private Einrichtungen abgegeben oder verkauft zu werden.
Erteilung der Genehmigung an Bürger, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zur Besetzung von Grundstücken der Straßendomäne und zur Ausführung von Arbeiten im Bannstreifen der verwalteten Straßen.
Verwaltung der Konzessionen zur Besetzung von Grundstücken der Straßendomäne im Sinne der Straßenverkehrsordnung:
- Zugänge zu privaten Grundstücken
- Zugänge zu Tankstellen
- Besetzung von Grundstücken zu Gewerbezwecken (z.B. Verkaufskioske)
Verwaltung der Genehmigungen zur Ausführung von Arbeiten an Grundstücken, welche an das Straßengut angrenzen, z.B. bei Neubau von Gebäuden.
Andere Aspekte war die Funktionalität der Gebäude des Straßendienstes und die Verwaltung der eigenen Liegenschaften werden garantiert.
Es handelt sich um folgende Tätigkeiten:
- Verkauf und Übertragung von Grundparzellen z.B. an Gemeinden, Privatpersonen, Ämter usw.;
- Ausarbeitung von Konventionen mit den Gemeinden zur ordentlichen Instandhaltung der Gemeindestraßen;
- Klassifizierung und Deklassierung von Straßen und Bestimmung der geschlossenen Ortschaften;
- Anfragen an Dritte bei Schäden am Straßenvermögen (z.B. Unfall mit Beschädigung der Leitplanke);
- Ausarbeitung von Mietverträgen für einige Gebäude, welche für die Tätigkeiten des Straßendienstes erforderlich sind.
Letzte Aktualisierung: 06/05/2025