Ausweisung geschlossener Ortschaften
Damit der Straßenverkehr geregelt werden kann, müssen die Gemeinden mit Beschluss des Gemeindeausschusses für die Ausweisung der geschlossenen Ortschaften sorgen.
Der Beschluss, mit dem die geschlossene Ortschaft ausgewiesen wurde, wird für 30 aufeinanderfolgende Tage an der Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht. Diesem Beschluss wird eine Karte beigelegt, auf der die Grenzen der Ortschaft an den Zubringerstraßen eingezeichnet sind. Anhand dieses Dokumentes verfasst die Landesverwaltung verfasst für die Abgrenzung der bewohnten Ortschaften:
- ein Feststellungsprotokoll bei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner,
- ein Übergabeprotokoll bei Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.
Im letzten Fall wird das ortsinterne Straßenteilstück als Gemeindestraße klassifiziert.
Letzte Aktualisierung: 06/05/2025